EED
EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Ausgangspunkt der neuen Heizkostenverordnung (HKVO)
sind die Klimaschutz-Pläne der Europäischen Union

Ziele der EED

Die Energieeffizienz-Richtlinie trat EU-weit 2018 in Kraft

Die Energieeffizienz-Richtlinie trat EU-weit 2018 in Kraft, sie ist eine der größeren EU-Projekte der letzten Jahre. EED steht für Energy Efficiency Directive.

Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch in Immobilien in der EU zu senken. Die meisten Emissionen entstehen in Deutschland und anderen EU-Ländern nämlich durch Heizkosten und Warmwasser.

Geschafft werden soll das durch mehr Informationen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Dafür sind die Messdienste seit dem 1.12.2021 angehalten, fernauslesbare Messtechnik zu verbauen, mit deren Hilfe die Verbrauchswerte den Mieterinnen und Mietern seit 1.1.2022 monatlich zur Verfügung gestellt werden. Bestehende, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Als D.mess haben wir uns rechtzeitig auf diese Vorgabe seitens Brüssel vorbereitet.

Die Idee dahinter: Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner von Monat zu Monat sehen und nachvollziehen können, wie viel Energie sie verbrauchen, werden sie dazu übergehen, ihren Energieverbrauch stärker zu kontrollieren und ihn anzupassen. Bestenfalls ergibt sich eine Win-Win-Situation: Die Mieterinnen und Mieter entlasten ihren Geldbeutel, dazu gehen die Emissionen zurück.

Wir als D.mess stehen ihnen bei dieser Herausforderung mit Rat und Tat zur Seite

EED und die neue HKVO

Ausgangspunkt der neuen HKVO sind die Klimaschutz-Pläne der EU

Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr die neue Heizkostenverordnung beschlossen. Was bedeutet das für die Praxis? Wir erläutern die relevanten Änderungen und wie die monatliche Ablesung und Übermittlung der Daten künftig funktioniert.

Ausgangspunkt der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) sind die Klimaschutz-Pläne der Europäischen Union und die in diesem Zusammenhang im Dezember 2018 aufgestellte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Ziel dieser Richtlinie ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zurückzufahren.

Deutschland hat als EU-Mitglied im November 2021 die EED in nationales Recht umgesetzt. Das hat nun Folgen. Denn um den oben genannten Rückgang beim Energieverbrauch, sprich beim Warmwasser und der Wärme, messen zu können, muss er künftig besser verfolgt werden. Statt einmal jährlich sollen die Daten nun monatlich transparent erfasst und übermittelt werden.

Die Brüsseler „Rechnung“: Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher alle 30 Tage sehen, wie viel Energie sie verbrauchen, werden mehr von ihnen dazu übergehen, ihren Energieverbrauch verstärkt zu kontrollieren und bestenfalls zu reduzieren. Das sorgt für Entlastung im Geldbeutel – und der Umwelt.

Welche Auswirkungen das für Vermieterinnen und Vermieter und die Messtechnik in Gebäuden hat, erfahren Sie folgend.

Wir gehen mit Ihnen den
nächsten Schritt

Die EED und die neue Heizkostenverordnung in der Praxis

Die Digitalisierung schreitet voran, aufgrund der neuen Heizkostenverordnung führt auch im Bereich der Betriebs- und Heizkostenabrechnung kein Weg mehr an ihr vorbei. Wir haben uns schon zuvor auf diese Entwicklung vorbereitet und begleiten Sie auf diesem Weg. Die digitale Dateneingabe über unser Kundenportal sowie fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler bilden die Voraussetzung für die HKVO. Bei D.mess seit Jahren Standard.

Dass Digitalisierung viele Vor- bzw. fehlende Digitalisierung noch mehr Nachteile hat, wurde spätestens mit der Corona-Pandemie nochmals deutlich. Leider hat das Faxgerät eine immer noch viel zu wichtige Bedeutung in den Ämtern unseres Landes.

Die neue HKVO erfordert, dass künftig viele Daten erhoben werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen schließlich monatlich erfahren, wie hoch ihr Energieverbrauch ist. Das forciert die Digitalisierung der Branche. Denn seit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung sind nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler erlaubt. Und das ist nicht alles: Bis spätestens Ende 2026 verlangt der Gesetzgeber, dass der gesamte Wohnungsbestand auf Funkmesstechnik umgerüstet ist. Ein ambitioniertes Vorhaben, das wir unterstützen und natürlich auch umsetzen werden.

uVI – Unterjährige Verbrauchsinformation

uVI – die monatliche Übermittelung der Vebrauchsdaten – gestaltet sich bei D.mess ganz einfach.

uVI – sagt Ihnen das etwas? Ganz genau: Die Abkürzung steht für die unterjährige Verbrauchsinformation und ist eine Besonderheit der neuen oben beschriebenen Heizkostenverordnung.

Wir haben uns entsprechend aufgestellt und möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Sie „müssen“ nur entscheiden,

  • ob Sie die Verbrauchsinformation der einzelnen Nutzer gesammelt erhalten möchten,
  • ob wir die Verbrauchsinformation an die einzelnen Nutzer verschicken sollen und
  • ob die einzelnen Eigentümer die Verbrauchsinformation bekommen sollen, um Sie an die Mieterinnen und Mieter weiterzureichen.

In der Regel versenden wir die Verbrauchsinformationen per E-Mail. Liegt uns keine entsprechende E-Mail-Adresse vor, wählen wir den postalischen Weg.