RAUCHWARN­MELDER
FÜR EIN SICHERES
ZUHAUSE

Wir installieren und warten Ihre Rauchwarnmelder.

Rauchwarnmelder zur Ferninspektion lassen sich bequem per Funk auslesen – das Betreten von Wohnungen zu Inspektionszwecken ist nicht (mehr) erforderlich

Rauchwarnmelder
in NRW

Pflichten für Eigentümer

In Nordrhein-Westfalen ist der Einbau von Rauchwarnmeldern Pflicht. Für die Installation sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zuständig.

In allen Schlafräumen und Kinderzimmern sind Rauchmelder anzubringen. Ebenfalls in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wartung

Zusätzlich müssen Sie die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Dafür sind regelmäßige Prüfungen bzw. eine Wartung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfpflicht nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Denn im Zweifelsfall haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

D.mess übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie. Wir installieren die Geräte nicht nur, wir warten Sie auch regelmäßig. Denn die Sicherheit Ihrer Mieterinnen und Mieter sowie Ihrer Immobilien liegt auch uns am Herzen. Sie müssen nichts weiter tun.

Unsere Funk-Rauchwarnmelder der neuesten Generation können aus der Ferne gewartet werden, sodass eine Terminvereinbarung mit Ihnen oder dem Mieter nicht mehr notwendig ist. In Verbindung mit einem Gateway kann die Wartung der Geräte monatlich stattfinden.

Fragen und Antworten

Hier erfahren Sie alles zu Rauchwarnmeldern

Eigentümer, beziehungsweise Vermieter sind verpflichtet, Rauchwarnmelder einzubauen. Mieter sind nicht dazu verpflichtet.

Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Im selbst genutzten Wohnraum ist selbstverständlich der Eigentümer oder die Eigentümerin zuständig.

In NRW kann nach der Landesbauordnung der Mieter die Wartung der Geräte übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfpflicht nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Denn im Zweifelsfall haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

D.mess setzt ausschließlich Funk-Rauchwarnmelder der neuesten Generation ein.

Unsere Funk-Rauchwarnmelder der neuesten Generation können von außerhalb der Wohnung gewartet werden, sodass eine Terminvereinbarung nicht mehr notwendig ist. In Verbindung mit einem Gateway kann die Wartung der Geräte monatlich stattfinden.

Unsere Funk-Rauchwarnmelder der neuesten Generation halten mindestens 10 Jahre.

Unsere Geräte werden per Fern-Wartung überprüft. In Verbindung mit einem Gateway kann die Wartung der Geräte monatlich stattfinden.