RAUCHWARNMELDER
FÜR EIN SICHERES
ZUHAUSE
Wir installieren und warten Ihre Rauchwarnmelder.
Rauchwarnmelder zur Ferninspektion lassen sich bequem per Funk auslesen – das Betreten von Wohnungen zu Inspektionszwecken ist nicht (mehr) erforderlich
Rauchwarnmelder
in NRW
Pflichten für Eigentümer
In Nordrhein-Westfalen ist der Einbau von Rauchwarnmeldern Pflicht. Für die Installation sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zuständig.
In allen Schlafräumen und Kinderzimmern sind Rauchmelder anzubringen. Ebenfalls in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wartung
Zusätzlich müssen Sie die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Dafür sind regelmäßige Prüfungen bzw. eine Wartung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfpflicht nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Denn im Zweifelsfall haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.
D.mess übernimmt gerne diese Aufgabe für Sie. Wir installieren die Geräte nicht nur, wir warten Sie auch regelmäßig. Denn die Sicherheit Ihrer Mieterinnen und Mieter sowie Ihrer Immobilien liegt auch uns am Herzen. Sie müssen nichts weiter tun.
Unsere Funk-Rauchwarnmelder der neuesten Generation können aus der Ferne gewartet werden, sodass eine Terminvereinbarung mit Ihnen oder dem Mieter nicht mehr notwendig ist. In Verbindung mit einem Gateway kann die Wartung der Geräte monatlich stattfinden.