Legionellenprüfung und
Trinkwasser-
verordnung

D.mess bietet ein umfassendes Servicepaket rund um die Legionellenprüfung und die Trinkwasserverordnung.

Um die Wasserqualität sicherzustellen und die Sicherheit Ihrer Mieterinnen und Mieter zu gewähren, führen wir gemäß der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre eine Legionellenbeprobung in Ihren Liegenschaften durch.

Legionellenprüfung in NRW

Legionellenbeprobung alle 3 Jahre

Unser Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, auf das wir tagtäglich in der Küche und den sanitären Anlagen zurückgreifen. Um seine Qualität sicherzustellen und die Sicherheit Ihrer Mieterinnen und Mieter zu gewähren, führen wir gemäß der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre eine Legionellenbeprobung in Ihren Liegenschaften durch – auf Wunsch auch regelmäßiger oder anlassbezogen. Für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, also etwa Schulen oder Hotels, gilt übrigens eine jährliche Überprüfungspflicht.

Wann werden Legionellen zur Gefahr?

Bei Legionellen handelt es sich um kleine Stäbchenbakterien, die sich überall im Süßwasser, also auch in Trinkwasserleitungen, entwickeln können und in der Regel auch entwickeln. Ideale Bedingungen für die mit dem bloßen Auge nicht sichtbaren Lebewesen herrschen bei Temperaturen zwischen 25° C und 55° C, bei denen sie sich schnell vermehren. Erst dann, also bei starker Konzentration, werden sie für den Menschen auch zur Gefahr. Was viele nicht wissen: Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel nicht. Erst das Einatmen als Aerosol, etwa beim Duschen, kann grippeähnliche Erkrankungen wie das Pontiac-Fieber auslösen. Auch schwer und sogar tödlich verlaufende Lungenentzündungen sind möglich.

Welche Liegenschaften müssen geprüft werden?

Welche Liegenschaften?

Ist Ihre Wohnimmobilie von der Trinkwasserverordnung betroffen? Sie unterliegen der Pflicht zur Legionellenprüfung, wenn

  • es in Ihrer Immobilie drei oder mehr Wohneinheiten gibt,

  • mindestens eine davon vermietet ist,

  • es Duschmöglichkeiten gibt,

  • das Trinkwasser zentral erwärmt wird und

  • sich mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwasserzähler und letzter Entnahmestelle befinden.

Treffen alle genannten fünf Punkte zu? Wir informieren Sie gerne über Ihre entsprechenden Pflichten bezüglich der Legionellenbeprobung.

Welche Maßnahmen sind bei Befall erforderlich?

Was tun bei Legionellenbefall? Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Wasser erreicht bzw. überschritten, sind weitere Maßnahmen erforderlich, und zwar sogenannte weitergehende Untersuchungen. Unter Umständen ist eine thermische oder chemische Desinfektion in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchzuführen oder auch eine Sanierung der Anlage erforderlich, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen. Mögliche andere technische Maßnahmen sind: die Systemtemperatur auf 60 Grad Celsius zu erhöhen, Duschfilter einzubauen sowie die Filtration. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage, Mietminderungen oder auch Klagen auf Schadensersatz der Betroffenen nach sich ziehen.

Was wir als D.mess tun

Servicepaket D.mess

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Servicepaket rund um die Legionellenprüfung und die Trinkwasserverordnung an. Dabei unterstützen wir Sie bei der Auswahl der zu beprobenden Stellen und einer eventuellen Installation durch Ihr Sanitärunternehmen. Wir übernehmen auch möglicherweise notwendige Meldungen an Ihr Gesundheitsamt und übernehmen die Kommunikation mit dem Amt. Nach der sachgerechten Prüfung archivieren wir sämtliche Protokolle bei uns garantiert 10 Jahre lang.

Sie haben Fragen rund um das Thema der Legionellenbeprobung? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unsere Rufnummer oder schriftlich, wir melden uns umgehend bei Ihnen.